Allgemein
Texte zusammengestellt und herausgegeben durch den Jugendrat Liechtenstein mit Genehmigung des Schulamts (Herausgeber des Lehrmittels „Fürst und Volk“, www.fuerstundvolk.li)
Lexikon
Gewähltes Mitglied eines Parlaments. Er ist Träger eines Mandats und als solcher ein Vertreter des Volkes im Parlament (frz. parler = sprechen, reden).
In Liechtenstein nennt man das Parlament „Landtag“.
(Iat. abolitio = Aufhebung) Das Recht des Fürsten, ein Strafverfahren niederzuschlagen, noch bevor es zu einer Urteilsverkündung gekommen ist.
Das politische Volk entscheidet durch Mehrheitsbeschluss über eine politische Frage.
Dabei wird unterschieden zwischen absoluter und relativer Mehrheit.
Das BIP ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung eines Landes. Es misst den Wert der in Liechtenstein hergestellten Waren und Dienstleistungen.
Das BIP erfasst also, wie viel ein Land in einem Jahr produziert. Wichtig ist dabei, dass es darum geht, wie viel innerhalb dieses einen Landes produziert wird. Man rechnet also den Wert aller Produkte und Dienstleistungen zusammen und erhält so das BIP.
Das BIP ist aber nur ein Wert. Es sagt zum Beispiel nicht aus, wie umweltfreundlich die Wirtschaft ist. Auch unentgeltliche Arbeiten werden vom BIP nicht berücksichtigt.
Das BNE misst den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die von InländerInnen (LiechtensteinerInnen) hergestellt werden. Das heisst, es erfasst auch Menschen, die in Liechtenstein leben, aber im Ausland arbeiten.
Wie das BIP ist es ein Mass für die wirtschaftliche Leistung eines Landes.
Angehöriger eines Staates mit Rechten und Pflichten, wie sie in Verfassung und Gesetzen niedergelegt sind.
(Iat. duo = zwei) Die Staatsgewalt ist auf Fürst und Volk aufgeteilt. Diese zweifache Herrschaft nennt man Dualismus.
Die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) ist ein Vertrag zwischen den meisten europäischen Staaten, welcher verschiedene Grundrechte schützt.
Geschützt wird beispielsweise das Leben, die Freiheit oder auch das Privat- und Familienleben. Wichtig sind auch das Recht auf eine wirksame Beschwerde oder das Recht auf einen fairen Prozess.
Die EMRK wurde vom Europarat 1950 erschaffen (also nicht von der EU). Dazu gehört auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), welcher die Mitgliedsstaaten verurteilen kann.
Liechtenstein hat die EMRK 1982 ratifiziert.
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von 27 Staaten aus Europa.
In den Anfängen war die EU nur ein wirtschaftlicher Zusammenschluss (Binnenmarkt, Abschaffung der Zölle, usw.). Seit Beginn der 90-Jahre kamen aber immer mehr Aufgaben dazu.
So ist die EU heute nicht mehr nur eine Wirtschaftsunion, sondern umfasst auch Grundrechte (Europäische Grundrechtscharta), die Abschaffung der Grenzkontrollen, die Personenfreizügigkeit oder seit 2001 auch die Währungsunion (der Euro als Währung).
Liechtenstein ist im Gegensatz zu ihren Nachbarländern kein Mitglied der EU, sondern ein Mitglied der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation).
Die Exekutive ist eine der drei Staatsgewalten neben der Judikative und der Legislative (Prinzip der Gewaltenteilung). Die Aufgabe einer Exekutive ist die Ausführung und Umsetzung von Gesetzen, welche die Legislative beschlossen hat.
Auf nationaler Ebene ist das oberste Organ der Exekutive die Regierung inklusive der Verwaltung und bei den Gemeinden der Gemeinderat.
Das Mindeste, was ein Mensch an Geld, Nahrungsmitteln und sonstigen Gütern benötigt, um leben (existieren) zu können.
Darunter versteht man den Zusammenschluss der Abgeordneten im Parlament (Landtag), die der gleichen Partei angehören.
Die Judikative wird von den Gerichten ausgeübt.
Zur Gerichtsbarkeit gehört in erster Instanz das Landgericht, in zweiter Instanz das Obergericht und in dritter Instanz der Oberste Gerichtshof.
Damit die Menschen möglichst problemlos miteinander leben können, werden vom Gesetzgeber (Regierung) Regeln aufgestellt.
Die Gesetze sind für jeden Menschen im Staat verbindlich, also muss sie jeder einhalten.
Die Staatsgewalt ist nicht in einer Person vereinigt wie in einer Diktatur; es werden vielmehr drei Organe gebildet, d.h. drei Teile einer Gemeinschaft, die voneinander mehr oder weniger unabhängig sind und sich gegenseitig überwachen sollen.
Die drei Gewalten sind:
- die gesetzgebende Gewalt oder Legislative
- die ausführende Gewalt oder Exekutive
- die richterliche Gewalt oder Judikative
Immunität in der Politik bedeutet, dass Abgeordnete Schutz vor Strafverfolgung geniessen.
Kein Landtagsabgeordneter kann während der Dauer der Sitzungsperiode ohne Einwilligung des Landtages verhaftet werden, es sei denn, er ist auf frischer Tat ertappt worden.
Die Initiative ist ein politisches Instrument, das es den Einwohnerinnen und Einwohnern von Liechtenstein (mit Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in FL) ermöglicht, die Verfassung oder auch Gesetze zu ändern.
Schriftliche Anfrage eines Abgeordneten im Landtag an die Regierung. Die Anfrage kann sich dabei auf jeden Gegenstand der gesamten Landesverwaltung beziehen.
Die Beantwortung der Interpellation durch die Regierung erfolgt - wie die Anfrage selber - in schriftlicher Form.
Neben der gesetzgebenden und der ausführenden Gewalt besteht in einem Staat als dritte Gewalt die Judikative (richterliche Gewalt, von lat. iudex = Richter) oder die Rechtsprechung. Sie wird von den Gerichten ausgeübt. Diese sogenannte Gerichtsbarkeit gehört zur Rechtspflege in einem Staat.
In Liechtenstein wird die Gerichtsbarkeit im Auftrag des Landesfürsten in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt.
Eine besondere Stellung in der liechtensteinischen Rechtspflege nimmt der Vermittler ein. Er spricht keine Urteile aus. Vielmehr fallen in seinen Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Ehrbeleidigungen.
Der Jugendrat Liechtenstein ist eine Plattform für junge Erwachsene zwischen 15 und 28 Jahren, welche sich für politische Themen interessieren und einsetzen möchten. Unser Ziel ist es, der Meinung junger Erwachsenen in Liechtenstein mehr Gehör zu verschaffen.
Es handelt sich dabei, im Gegensatz zu einer Interpellation, um eine kurze mündliche Anfrage eines Landtagsabgeordneten an den Regierungsvertreter.
Der Regierungsvertreter ist verpflichtet, in der gleichen Sitzung die Anfrage mündlich zu beantworten oder die Gründe für die Ablehnung der Beantwortung bekannt zu geben.
Neben den vom Gesetz vorgeschriebenen Kommissionen (z. B. Stipendienkommission) haben Regierung und Landtag das Recht, Kommissionen einzusetzen, Fachausschüsse also, welche aufgetretene Probleme prüfen und Lösungsmöglichkeiten entwerfen oder die aufgrund ihres Fachwissens Projekte ausarbeiten.
Es gibt auch verschiedene Kommissionen in den einzelnen Gemeinden.
In der Zeit, in welcher die Funktion des Landtages aufgehoben ist (nach Vertagung, Schliessung oder Auflösung des Landtages), tätigt der Landesausschuss dessen dringliche Geschäfte. In erster Linie wacht er über die Einhaltung der Verfassung.
Der Landesausschuss besteht aus dem Präsidenten des Landtages und aus vier Mitgliedern, welche der Landtag aus seiner Mitte wählt.
Die Landesverwaltung besteht aus Stabstellen und einer Vielzahl von Ämtern, denen jeweils ein Amtsleiter vorsteht.
Die Landesverwaltung ist eine Einrichtung im Dienste des Volkes, die der Regierung die vielfältigen Verwaltungsaufgaben erledigen hilft.
Der Landtag (in anderen Staaten: das Parlament) ist die eigentliche Volksvertretung und besteht aus Abgeordneten (Parlamentariern), die vom Volk gewählt worden sind.
Die Hauptaufgaben des Landtages bestehen darin, die Rechte und Interessen des Volkes gegenüber der Regierung zu vertreten, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Geschäfte der Regierung zu kontrollieren.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt, also der Landtag.
Die Legislaturperiode ist der Zeitraum, für den die Abgeordneten in das Parlament oder den Landtag gewählt werden. In Liechtenstein beträgt diese aktuell vier Jahre.
(Iat. mandatum = Auftrag, Weisung) Das Wort bezeichnet einen Auftrag. Gemeint ist der Auftrag des Wählers an seinen Abgeordneten.
Der Volksvertreter soll - im Auftrag des Wählers - Gesetze beschliessen und die Regierung beaufsichtigen.
Meist ist damit ein Parlamentarier, d. h. der Volksvertreter im Landtag, gemeint, da er vom Wähler den Auftrag für seine politische Arbeit erhalten hat (vgl. dazu auch Mandat).
Spricht man bei Abstimmungen oder Wahlen von Mehrheit, meint man damit den grösseren Teil der Stimm- oder Wahlberechtigten.
Man unterscheidet zwischen drei Arten von Mehrheiten:
- einfache Mehrheit: eine Stimme mehr für eine Person oder Sache;
- relative Mehrheit: von drei oder mehr Kandidaten ist derjenige gewählt, der am meisten Stimmen erhalten hat. Bei Abstimmungen gilt sinngemäss: von mehreren Vorschlägen gilt der als angenommen, der die meisten Stimmen erhalten hat;
- absolutes Mehr: mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
Eine Motion (lat. motio = Bewegung) ist ein selbständiger Antrag, durch welchen der Regierung der Auftrag erteilt wird, den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes oder eines Landtagsbeschlusses vorzubereiten und vorzuschlagen.
(lat. nomen = Name) Benennung, Ernennung. Kandidaten, die z. B. für eine Wahl aufgestellt werden (d. h. auf einer offiziellen Wahlliste stehen), sind für diese Wahl nominiert, d. h. namentlich von einer Wählergruppe vorgeschlagen.
In einem demokratisch geführten Staat versteht man unter Opposition die Partei(en) und Gruppe(n), die nicht die Regierung bilden (in Liechtenstein: die nicht den Regierungschef stellen).
Die Opposition hat in einer Demokratie wichtige Aufgaben: Sie überwacht und kritisiert die Regierung wo nötig; sie beteiligt sich an der politischen Meinungsbildung der Bürger.
Politische Gruppe, die sich zusammengefunden hat, weil sie über längere Zeit gleiche oder ähnliche politische Ziele verfolgen will.
Petitionen sind Bittschriften, die jeder Bürger dem Parlament (Landtag) übergeben kann.
Eine solche Eingabe kann in Liechtenstein nur angenommen werden, wenn sie von einem Mitglied des Landtages vorgebracht oder überreicht wird.
Plenum bedeutet Vollversammlung, d. h. alle Mitglieder einer Gemeinschaft, z. B. alle Parlamentsabgeordneten, sind versammelt.
Ein Postulat ist ein parlamentarischer Vorstoss.
Die Regierung wird eingeladen, Massnahmen zu prüfen und Bericht zu erstatten.
Durch ein Referendum haben Volk oder Gemeinden die Möglichkeit, vom Landtag beschlossene Verfassungs- und Gesetzesänderungen oder Finanzbeschlüsse zu verhindern.
Die Regierung ist die Leitung eines Staates und besteht aus den gewählten Personen, die den Staat lenken.
Die Regierung leitet die Staatsgeschäfte, d. h. sie regelt die Beziehungen zu anderen Staaten. Als Exekutive sorgt die Regierung zusammen mit der Verwaltung für die Ausführung der Gesetze.
Unsere Regierung besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten.
Der Regierungschef führt den Vorsitz in der Regierung.
In Liechtenstein kommt dem Regierungschef eine Sonderstellung zu. Er legt den Diensteid in die Hände des Landesfürsten ab und hat das Recht zur Gegenzeichnung von Gesetzen sowie von fürstlichen Erlassen und Verordnungen. Ausserdem ist er bei öffentlichen Feierlichkeiten der Repräsentant des Landesfürsten.
Im Fürstentum Liechtenstein bilden die vier Regierungsräte zusammen mit dem Regierungschef die Regierung. Die Regierungsräte werden - wie der Regierungschef - auf Vorschlag des Landtages des Landesfürsten ernannt.
Versammlung des Parlaments, des Landtags.
Souveränität bedeutet, dass ein Staat unabhängig gegenüber anderen Staaten ist. Die Schweiz kann beispielsweise nicht in Liechtenstein Gesetze einführen, sowie das Liechtenstein in Deutschland nicht kann. Ein Land bestimmt ausschliesslich über sich selbst. Grundsätzlich kann also ein Staat tun was er will, ohne dass ihm ein anderer Staat etwas vorschreibt.
Die Acht-Prozent-Klausel ist die Sperrklausel für Wahlen in Liechtenstein. Um an der Mandatszuteilung teilnehmen zu können, muss eine Partei mindestens acht Prozent der gültigen Stimmen erreichen.
Staatsbürger sind Staatsangehörige mit verfassungsmässig festgelegten Rechten und Pflichten.
Das Stimm- und Wahlrecht gehört zu den grundlegenden bürgerlichen Rechten und bedeutet, dass man im Rahmen der Verfassung und der entsprechenden Gesetze und Verordnungen über Sachentscheide abstimmen darf, Personen in ein öffentliches Amt wählen kann (aktives Wahlrecht) und auch selber gewählt werden kann (passives Wahlrecht).
Subventionen sind Staatsbeiträge, welche die Empfänger nicht zurückgeben müssen. In den Genuss von Subventionen kommen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften und Private, wenn sie nachweisen, dass ihre Tätigkeit der Gemeinschaft zugutekommt.
Subventionen sind zweckgebunden, d. h. sie dürfen nicht für andere als die vorgegebenen Ausgaben verwendet werden.
Damit bezeichnet man die Tagesordnung oder das Programm einer Sitzung. Im Traktandum wird die Reihenfolge festgelegt, nach der bestehende Fragen behandelt werden. So hat jede Landtagssitzung ihr eigenes Traktandum.
Die einzelnen Vorschläge oder Fragen, die zu behandeln sind, nennt man Tagesordnungspunkte oder Traktandenpunkte. Sie können, wenn die Versammlung damit einverstanden ist, in ihrer Reihenfolge verändert oder auch abgesetzt werden.
Die Verfassung ist das schriftlich niedergelegte Grundgesetz eines Staates. Darin werden die Staatsform festgesetzt sowie die Aufgaben und Rechte von Regierung und Parlament bestimmt.
Eine Verfassungsinitiative ist ein Entwurf für neue Verfassungsbestimmungen oder der Vorschlag für die Aufhebung eines bereits bestehenden Artikels.
Das Recht auf eine Verfassungsinitiative haben im Fürstentum Liechtenstein der Landesfürst, der Landtag als die gesetzgebende Gewalt, die wahlberechtigten Landesbürger (Volksinitiative: mindestens 1'500 Stimmberechtigte) oder mindestens vier Gemeinden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen oder Gruppen (Staaten), die in gegenseitigem Einvernehmen das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern regelt.
In einer Volksabstimmung hat das Stimmvolk eine direkte Möglichkeit, seinen politischen Willen kundzutun. In den meisten Staaten ist eine solche Volksbefragung eine Ausnahme; denn für gewöhnlich fassen Regierung oder Parlamentarier (als Vertreter des Volkes) Beschlüsse und verabschieden Gesetze.
In Liechtenstein hingegen ermöglicht es die Verfassung dem Stimmbürger, sich aktiv an der Gesetzgebung zu beteiligen und sogar die Auflösung des Landtages zu erwirken.
Nach dem Artikel 46 der Liechtensteinischen Verfassung bilden das Oberland und das Unterland je einen Wahlkreis (Wahlbezirk).
Von den 25 Landtagsabgeordneten werden 15 im Oberland und 10 im Unterland gewählt.